Anlage A

Anlage A zur Reiseanmeldung

Unser Vertreter während der Reise bzw. vor Ort, wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen, ist Ihre ViadellArte-Reiseleitung. Den Namen und die Telefonnummer finden Sie in den Reiseunterlagen.

Unsere zentrale Notadresse wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist:
ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH,  Tel +49 228 944 92 60, Fax +49 228 944 92 610
info@viadellarte.de

Sie erreichen unser Büro zu den üblichen Bürozeiten und können uns jederzeit eine Nachricht (bitte mit Rückrufnummer) hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. In Ausnahmefällen (bitte nur im Notfall), wenn Ihr Reiseleiter dauerhaft nicht erreichbar ist, und unser Büro nicht besetzt ist, erreichen Sie uns unter +49 172 89 210 63.

Sicherungsschein

Der Sicherungsschein ist von unserem Versicherer R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de, Telefon 0800 533-1112 (aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) ausgestellt und an die Reisebestätigung angeheftet.

Reiseveranstalterpflichten

Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Anhang B.

Reiseerfordernisse

Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich.

Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten.

Ist ein Visum erforderlich, so beträgt die Frist für die Beschaffung in der Regel 4- 8 Wochen – wir stellen gerne die erforderlichen Visaanträge für Sie und setzen uns dazu mit Ihnen in Verbindung.

Rücktritt vor Reisebeginn

Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 9. der Allgemeinen Reisebedingungen).

Hinweis auf Reiseversicherungen

Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hingewiesen.

Hinweis auf das Recht zur Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden

Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden, z. B. durch E-Mail, Fax etc., zu übertragen. Auf Ziff. 8. der Allgemeinen Reisebedingungen wird verwiesen.

Weitere Anlagen

Anlage B zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise, Sicherungsschein, Allgemeine Reisebedingungen

 

Anlage B

Anlage B zur Reiseanmeldung

Diese Information dient der Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und muss bereits vor der Reiseanmeldung zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich rechtlich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 1.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH (im folgenden ViadellArte GmbH) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt ViadellArte GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen haftet Dr. Ralf Poppen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer und alle Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ViadellArte GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de und Telefon 0800 533-1112 (aus dem Ausland wählen Sie +49 611 1675-0507) abgeschlossen.

Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel 0800 2 100 500) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ViadellArte GmbH verweigert werden.

 

 

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